Während die Debatte über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland an Fahrt aufnimmt, ergreifen immer mehr junge Bürger formelle Schritte, um den Dienst an der Waffe zu verweigern. Angetrieben von neuen Rekrutierungsstrategien der Bundeswehr und der drohenden Rückkehr der Dienstpflicht sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung auf ein beispielloses Niveau geschnellt.
Phil Werring, ein Zwölftklässler aus Münster, gehört zu denjenigen, die den Militärdienst strikt ablehnen. Als Sprecher der bundesweiten Initiative „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ spiegelt der bald 18-Jährige die Stimmung vieler in seiner Generation wider. „Es wird immer gesagt, es geht um die Verteidigung“, erklärt Werring. „Aber ich sehe diese Bedrohungslage nicht und habe deswegen auch kein Interesse, einen Pflichtdienst in der Bundeswehr abzuleisten.“
Obwohl der Wehrdienst in Deutschland derzeit freiwillig ist, bezweifeln Militärexperten stark, dass die Bundeswehr die in den kommenden Jahren benötigten 60.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten von allein anziehen wird. Viele junge Deutsche, darunter auch Werring, glauben, dass die Rückkehr der Wehrpflicht nur eine Frage der Zeit ist.
Verstärkt wird die Unruhe durch das neue Wehrdienstgesetz. Seit Jahresbeginn verschickt die Bundeswehr an alle jungen Männer um ihren 18. Geburtstag einen Fragebogen, den diese zwingend ausfüllen müssen. Darin müssen sie ihr Interesse an einem freiwilligen Dienst auf einer Skala von null bis zehn bewerten.
Wer „null Interesse“ ankreuzt, ist jedoch nicht aus dem Schneider. Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 sind gesetzlich verpflichtet, sich einer medizinischen Musterung zu unterziehen – unabhängig von ihren Antworten im Fragebogen. Während Frauen sich weiterhin nur freiwillig melden können, gilt die Pflicht zur Musterung ausschließlich für Männer.
Die offensive Personalwerbung, gepaart mit Diskussionen über einen möglichen russischen Angriff auf das NATO-Bündnisgebiet, hat viele junge Männer dazu veranlasst, präventiv einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes – einer Lehre aus zwei Weltkriegen und der NS-Diktatur – darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 waren Verweigerungen selten geworden. Der russische Einmarsch in die Ukraine 2022 markierte jedoch einen Wendepunkt. Nach Angaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erreichten die Anträge im vergangenen Jahr mit 3.879 Einreichungen einen neuen Höchststand. Der Trend beschleunigt sich: Allein bis Ende Februar dieses Jahres gingen bereits knapp 2.000 weitere Anträge ein.
Einen erfolgreichen Antrag zu stellen, erfordert sorgfältige Vorbereitung, was zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach Beratungsangeboten geführt hat. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) hat mittlerweile ein bundesweites Netzwerk von mehr als 200 ehrenamtlichen Beratern aufgebaut.
In Berlin führt der Berater Lothar Eberhardt zahlreiche Gespräche, um Antragstellern zu helfen, den Kern ihres Anliegens zu formulieren: die persönliche, moralische Begründung für die Ablehnung des Krieges. „Was ist die Gewissensnot und das Individuelle des Menschen, das ihn dazu gebracht hat, dass er Nein zum Krieg sagt?“, schildert Eberhardt seinen Ansatz, mit dem er jungen Männern hilft, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Verweigerung erfolgreich auszuüben.
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