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Globale Empörung: Israel verabschiedet umstrittenes Todesstrafen-Gesetz

📅 Mar 31, 2026⏱ 3 Min. Lesezeit💬 0 Kommentare

Die knappe Verabschiedung eines äußerst umstrittenen Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe durch die israelische Knesset hat eine Welle der internationalen Empörung ausgelöst. Das am 30. März mit 62 von 120 Stimmen angenommene Gesetz richtet sich gezielt gegen Palästinenser, die von israelischen Militärgerichten wegen tödlicher Anschläge verurteilt werden. Kritiker warnen vor Diskriminierung und einem massiven demokratischen Rückschritt.

Mechanismen der neuen Gesetzgebung

Das von Israels rechtsradikalem Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, initiierte Gesetz gilt faktisch ausschließlich für Palästinenser, während israelische Staatsbürger davon ausgenommen bleiben. Zu den zentralen Bestimmungen gehören:

  • Die zwingende Hinrichtung durch Erhängen innerhalb von 90 Tagen nach der Urteilsverkündung.
  • Der vollständige Ausschluss jeglichen Rechts auf Begnadigung.

Minister Ben-Gvir feierte den Beschluss auf der Plattform X als das „wichtigste Gesetz der vergangenen Jahrzehnte“. Er verteidigte die Vorlage mit dem Argument, sie unterliege strengen gerichtlichen Verfahren mit hohen Anforderungen an die Beweisführung, umfassender rechtlicher Vertretung sowie dem Recht auf Berufung vor den höchsten Gerichten.

Im Inland formiert sich jedoch massiver Widerstand. Menschenrechtsorganisationen und die politische Opposition bereiten bereits eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof vor. Der demokratische Knessetabgeordnete Rabbi Gilad Kariv kündigte auf Facebook an, man werde gegen dieses „unmoralische Gesetz, das unseren jüdischen und demokratischen Werten komplett widerspricht“, vor Gericht ziehen.

Internationale Reaktionen und drohende Sanktionen

Die globale Reaktion fiel prompt und scharf aus. Die Europäische Union, der Europarat und Australien verurteilten das Gesetz als „diskriminierend“ und als „zivilisatorischen Rückschritt“. Der spanische Ministerpräsident Pedro Sanchez äußerte besonders deutliche Kritik: Er nannte das Gesetz einen „weiteren Schritt hin zur Apartheid in Israel“ und mahnte, die Welt dürfe dazu nicht schweigen.

Alain Berset, Generalsekretär des Europarates, bedauerte die Entscheidung als „schweren Rückschritt“, der Israel von dem Werterahmen distanziere, mit dem es sich historisch identifiziere. Israel besitzt seit 1957 einen Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Deren Vorsitzende, Petra Bayr, warnte auf X, dieser Status sei nun „ernsthaft gefährdet“. Eine formelle Diskussion ist für Ende April angesetzt.

Währenddessen prüft Brüssel diplomatische und wirtschaftliche Konsequenzen. Ein Sprecher der EU-Kommission verwies auf ein bereits im September von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagenes Maßnahmenpaket. Dieses sieht unter anderem Sanktionen gegen „extremistische“ Minister sowie die Aussetzung handelspolitischer Teile des EU-Israel-Assoziierungsabkommens vor. Zwar erfordern solche Sanktionen die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten – woran frühere Vorstöße scheiterten –, doch der fundamentale europäische Konsens gegen die Todesstrafe könnte die Dynamik bis zum Treffen der EU-Außenminister in knapp drei Wochen verändern.

Bruch mit historischen Prinzipien

Die Gesetzesänderung markiert eine drastische Abkehr von Israels bisheriger Rechtspraxis. Zwar sah das israelische Recht die Todesstrafe bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen das jüdische Volk sowie unter bestimmten Umständen des Kriegsrechts vor, für gewöhnliche Straftaten in Friedenszeiten wurde sie jedoch bereits 1954 abgeschafft. Vor diesem neuen Gesetz wurde sie in der Geschichte des Landes erst ein einziges Mal vollstreckt: 1962 an dem Holocaust-Organisator Adolf Eichmann.

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