In einem Schritt, der europaweit für erhebliche Besorgnis sorgt, plant die russische Regierung derzeit Gesetzesänderungen, die die offizielle Zulassung von in der Europäischen Union und der Ukraine gestohlenen Fahrzeugen ermöglichen sollen. Der vom russischen Innenministerium auf direkte Anweisung von Präsident Wladimir Putin ausgearbeitete Gesetzentwurf zielt darauf ab, Autos zu legalisieren, die ins Land gebracht wurden, obwohl sie auf internationalen Fahndungslisten stehen.
Nach Angaben der Moskauer Tageszeitung Kommersant rechtfertigt das Innenministerium die Maßnahme damit, die Interessen von Fahrzeughaltern zu schützen, deren Autos "auf Initiative feindlicher Staaten zur Fahndung ausgeschrieben wurden". Diese Einstufung betrifft nicht nur die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch die Schweiz, Norwegen, die USA, Kanada, Japan, Südkorea und Australien. Darüber hinaus würde das Gesetz faktisch Fahrzeuge legalisieren, die von der Ukraine international gesucht werden – dabei handelt es sich Berichten zufolge unter anderem um Autos, die in den russisch besetzten ukrainischen Gebieten beschlagnahmt wurden.
Derzeit verbietet das russische Gesetz die Zulassung von international zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen. Das Innenministerium behauptet jedoch, dass seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine Behörden in "feindlichen Staaten" russische Anfragen nach Informationen über diese Fahrzeuge konsequent ignorieren würden. Deutschland wurde dabei explizit als Beispiel genannt: Moskau wirft Berlin vor, Anfragen "aus politischen Gründen" zu ignorieren. Offiziellen russischen Daten zufolge befanden sich im Januar 2026 insgesamt 123 Fahrzeuge in Russland, nach denen Berlin international fahndete, ohne dass die russischen Behörden nach eigenen Angaben eine Erklärung für die Fahndungsgründe erhielten.
Das Bundeskriminalamt (BKA), das in Deutschland für die Aufklärung von Autodiebstählen zuständig ist, bestätigte die derzeitige Aussetzung des Informationsaustauschs mit Russland. "Anfragen der russischen Behörden zu durch Deutschland ausgeschriebenen Kfz sind dem BKA bekannt", erklärte die Behörde. "Da diese jedoch überwiegend zivilrechtliche Fragestellungen – wie Eigentümerschaft und Rückführungsinteresse des Eigentümers – betreffen, besteht keine Zuständigkeit des BKA."
Während das BKA keine Einschätzung darüber abgeben wollte, ob die russische Gesetzgebung zu einem Anstieg der Autodiebstähle führen könnte, verdeutlichen die Zahlen ein größeres Problem. Die 123 deutschen Fahrzeuge, die von Russland im Januar 2026 offiziell anerkannt wurden, stellen nur einen Bruchteil der gesamten Diebstähle dar. Laut BKA-Statistik wurden im Jahr 2024 in Deutschland 30.373 Fahrzeuge gestohlen, von denen nur 8.858 Fälle (knapp 30 Prozent) erfolgreich aufgeklärt wurden.
Benjamin Jendro, Sprecher der in Berlin ansässigen Gewerkschaft der Polizei (GdP), bestätigte den Mangel an intensiver behördlicher Zusammenarbeit mit Russland. Zwar räumte Jendro ein, dass russische Behörden in der Vergangenheit gelegentlich gesuchte Fahrzeuge sichergestellt hätten, verwies aber auf die aktuelle geopolitische Realität: "Allerdings kann sich auch jeder vorstellen, dass sich aus Deutschland momentan eher kein Behördenangehöriger nach Russland begibt, um ein geklautes Fahrzeug abzuholen, zumal die Versicherungssummen bei Auffinden oftmals längst beglichen sind."
Jendro verurteilte den russischen Gesetzentwurf scharf und bezeichnete ihn als "fatales Zeichen", das im Grunde eine "Begünstigung der Kriminalität" darstelle. Er warnte vor den möglichen Folgen: "Wir haben seit Jahren stabile Kfz-Diebstahl-Zahlen – auf sehr hohem Niveau. Ein solches Gesetz würde den Kampf der Sicherheitsbehörden gegen internationale Autoschieber-Banden weiter konterkarieren." Er fügte hinzu, dass es seit Jahren eine gängige Taktik sei, Autos zu stehlen, nach Osteuropa zu bringen und dort sofort zu zerlegen.
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