Ein russisches Gericht erließ am 9. September einen dritten Haftbefehl in Abwesenheit gegen Kyrylo Budanow, den Chef des ukrainischen GUR.
Es ist der dritte derartige Haftbefehl gegen Budanow, der zu einer prominenten Figur in Ukraines Geheimdienst- und Militäroperationen geworden ist. Frühere Haftbefehle wurden ebenfalls in Abwesenheit erlassen und hatten keine praktische Auswirkung.
Russland kann diese Haftbefehle nicht vollstrecken, da Budanow auf ukrainischem Territorium agiert und die Ukraine ihre Bürger nicht an Russland ausliefert. Die Haftbefehle werden eher als politische Statements denn als echte Strafverfolgungsmaßnahmen betrachtet.
Budanow koordiniert zentrale ukrainische Geheimdienstoperationen, darunter Tiefschlagmissionen, Drohnenkampagnen und Gegenspionage.
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