In einem wichtigen Schritt zur Stärkung der humanitären Bemühungen hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein Gesetz unterzeichnet, das den Aufenthaltsprozess für ausländische Freiwillige und humanitäre Helfer im Land vereinfacht.
Nach Angaben der Werchowna Rada (des ukrainischen Parlaments) schafft das neu erlassene Gesetz die obligatorische Visumpflicht ab, die bisher für den Erhalt einer ukrainischen Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war. Diese politische Änderung soll qualifizierte internationale Fachkräfte nahtlos in zivile Hilfsprogramme integrieren und die Notwendigkeit beseitigen, dass diese für die Bearbeitung von Einwanderungspapieren lange Auslandsreisen antreten müssen.
Das Parlament stellte klar, dass dieses beschleunigte Protokoll für die gesamte Dauer des aktuellen Kriegsrechts aktiv bleiben und sich nach dessen eventueller Beendigung oder Aufhebung um ein weiteres Jahr verlängern wird.
Die überarbeiteten Vorschriften gelten insbesondere für:
Die Gesetzgeber haben ausdrücklich eine wichtige Ausnahme von den neuen Regeln festgelegt. Das vereinfachte Aufenthaltsverfahren verbietet strikt die Einbeziehung von Bürgern der Russischen Föderation und schließt sie von der Nutzung dieser beschleunigten administrativen Vorteile aus.
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