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UN-Generalversammlung stuft Sklavenhandel als "schwerstes Menschheitsverbrechen" ein

📅 Mar 29, 2026⏱ 3 Min. Lesezeit💬 0 Kommentare

In einer wegweisenden Entscheidung hat die UN-Generalversammlung in New York unter großem Beifall eine Resolution verabschiedet, die den transatlantischen Sklavenhandel offiziell als das "schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit" einstuft. Der von Ghana eingebrachte Entwurf wurde mit 123 Ja-Stimmen, 52 Enthaltungen und drei Nein-Stimmen angenommen.

Die Resolution verurteilt ausdrücklich den Handel mit Menschen aus Afrika und deren rassistisch motivierte Versklavung. Diese Einstufung sei gerechtfertigt aufgrund des "tiefgreifenden Bruchs in der Weltgeschichte, ihres Ausmaßes, ihrer Dauer, ihres systemischen Charakters, ihrer Brutalität und ihrer bis heute fortwirkenden Folgen", wie es im Text heißt.

Forderung nach Reparationen und Rückgabe

Das rechtlich nicht bindende Dokument gilt als historischer Meilenstein auf dem Weg zu globaler Gerechtigkeit. Es fordert alle UN-Mitgliedstaaten auf, sich aktiv für Reparationszahlungen einzusetzen. Darüber hinaus wird die unverzügliche und unentgeltliche Rückgabe von Kunstobjekten und Kulturgütern an die jeweiligen Herkunftsländer verlangt.

UN-Generalsekretär António Guterres unterstützte das Vorhaben nachdrücklich: "Der transatlantische Sklavenhandel war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das den Kern des Menschseins traf, Familien auseinanderriss und Gemeinschaften zerstörte." Um dieses Unrecht zu rechtfertigen, hätten die Profiteure der Sklaverei eine rassistische Ideologie erschaffen und "Vorurteile in eine Pseudowissenschaft verwandelt".

Widerstand und rechtliche Bedenken

Trotz der breiten Zustimmung stimmten die USA, Israel und Argentinien gegen die Resolution. Deutschland befand sich unter den 52 Staaten, die sich der Stimme enthielten. Die Abstimmung fiel symbolträchtig auf den internationalen Gedenktag für die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels.

Der US-Vertreter Dan Negrea bezeichnete die Annahme der Resolution als höchst problematisch. Die Vereinten Nationen seien nicht gegründet worden, um eine bestimmte politische Agenda voranzutreiben oder "internationale Nischentage" zu etablieren. Die Ablehnung der USA begründete er maßgeblich mit dem juristischen Prinzip des Rückwirkungsverbots: Es gebe keinen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung für historische Taten, die zum Zeitpunkt ihres Geschehens nach damaligem Völkerrecht nicht illegal waren. Auch Großbritannien, die ehemalige Kolonialmacht Ghanas, lehnt Reparationsforderungen mit einer ähnlichen juristischen Argumentation ab.

Historischer Kontext und Ausblick

Die Resolution, die maßgeblich von Ländern der Afrikanischen Union (AU) unterstützt wurde, wird von ihren Initiatoren lediglich als Auftakt gesehen. Ghanas Präsident John Dramani Mahama betonte kürzlich am Rande eines AU-Gipfels in Äthiopien, dass dies nur ein erster Schritt zur umfassenden Aufarbeitung der Verbrechen sein könne.

Zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert wurden Millionen von Afrikanern versklavt und gewaltsam nach Nord- und Südamerika sowie in die Karibik verschleppt. Unzählige Menschen überlebten die brutale Überfahrt nicht. Der systematische Sklavenhandel wurde in Großbritannien am 25. März 1807 verboten. In den USA erfolgte das offizielle Verbot der Sklaverei in allen Bundesstaaten im Jahr 1865. Weltweit wurde die Sklaverei schließlich 1948 durch die UN-Menschenrechtskonvention geächtet.

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