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Ungarisches Berufungsgericht reduziert Strafe für nichtbinäre deutsche Person Maja T. auf 7 Jahre

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Ein Budapester Berufungsgericht hat am 30. September 2026 die Haftstrafe für die nichtbinäre deutsche Person Maja T. aus Jena von 8 auf 7 Jahre reduziert und die Tatbeteiligung von Mittäterschaft auf Beihilfe zurückgestuft. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Maja T. war im Februar 2026 in erster Instanz wegen schwerer körperlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten beim "Tag der Ehre" in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 13 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Mitglieder einer verbundenen deutschen Antifa-Gruppe wurden auch in Deutschland verurteilt.

Hintergrund und deutsches Rechtsstreit

Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung nachträglich für rechtswidrig, da das zuständige Gericht die Haftbedingungen für Maja T. als nichtbinäre Person nicht hinreichend geprüft hatte. Die bereits in Untersuchungshaft verbrachte Zeit wird angerechnet.

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