Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft (GPA) wies die Behauptungen des fruheren Generalstaatsanwalts Ruslan Krawtschenko zuruck, dem NABU-Direktor Semen Krywonos sei offiziell eine Verdachtsbenachrichtigung zugestellt worden. Die GPA erklarte, dass in dem betreffenden Strafverfahren keine Person uber einen Verdacht informiert worden sei.
Diese Informationen entsprechen nicht der Wahrheit. Keiner Person, einschlieslich des Leiters des Antikorruptionsorgans, wurde ein Verdacht auf die im Strafprozessgesetzbuch der Ukraine vorgeschriebene Weise mitgeteilt. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen dafur, erklarte die GPA.
Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Datenschutzrichtlinie