Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am Montag mit Anhörungen in einem Verfahren begonnen, das Nicaragua gegen Deutschland eingeleitet hat. Das mittelamerikanische Land wirft Berlin vor, durch Rüstungslieferungen an Israel zum Völkermord im Gazastreifen beizutragen. Deutschland weist die Vorwürfe als haltlos zurück und bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts.
Nicaragua argumentiert, dass die an Israel gelieferten deutschen Waffen bei Militäroperationen in Gaza eingesetzt wurden und damit gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen. Das Land fordert nicht nur ein Ende der Lieferungen, sondern auch eine Rechenschaftspflicht Deutschlands für seine Rolle im Konflikt.
Die deutschen Rechtsvertreter wollen verhindern, dass der Fall überhaupt zu einem Hauptverfahren kommt. Berlin besteht darauf, dass der IGH für diesen Streit schlicht nicht zuständig sei, und weist alle inhaltlichen Vorwürfe zurück.
Im Juli 2024 hatte der Gerichtshof Nicaraguas Antrag auf sofortige einstweilige Maßnahmen bereits abgelehnt — Deutschland musste seine Rüstungsexporte daher nicht während des laufenden Verfahrens stoppen. Das Gericht wies die Klage jedoch nicht vollständig ab, weshalb nun die Hauptanhörungen stattfinden.
Der Zeitplan sieht vier Tage vor: Deutschland trägt zuerst vor, Nicaragua antwortet am Dienstag, und beide Seiten erhalten am Mittwoch und Donnerstag erneut Rederecht. Ein Termin für das endgültige Urteil ist nicht bekannt.
Es ist das zweite Verfahren am IGH mit Bezug auf den Völkermordvorwurf im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Südafrika hatte Ende 2023 direkt gegen Israel geklagt. Der Fall gegen Deutschland ist insofern anders, als er sich gegen ein Land richtet, dem Beihilfe zu einem möglichen Völkermord vorgeworfen wird, nicht die direkte Begehung.
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